Das Verfahren der Schulbuchausleihe wurde für das Schuljahr 26/27 angepasst und neu strukturiert. Die Erläuterung des Verfahrens der Landesweiten Systematischen Medienausleihe Saar (LSMS) finden sie hier.
Zum 1.9. ist die beigefügte Satzung des Landkreises Saarlouis über die Nutzung der Ausstattungsgegenstände im Rahmen der LSMS durch Schülerinnen und Schüler in Kraft getreten.
Die Satzung ist auf der Homepage des Landkreises unter der Rubrik Medienausleihe zum Download eingestellt. Der Link ist auf den Ausgabebelegen dargestellt. Gemäß § 7 Abs. 4 der Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb einer landesweiten systematischen Medienausleihe soll diese Satzung in der Schule zur Einsichtnahme bereitgehalten werden.
Leihentgelt für die Schulbuchausleihe
Der Gebührenbescheid, sowie der Antrag auf Befreiung, geht Ihnen postalisch zu.
Antrag auf Freistellung der Zahlung der Schulbuchausleihe
Mit den hier downloadbaren Formularen können Sie beim Landkreis Saarlouis einen Antrag auf die Freistellung von der Zahlung des Leihentgelts im Rahmen der Schulbuchausleihe einreichen. Zusätzlich erhalten Sie ein Merkblatt zum Antrag.





